Geschlossene Feuer mit einem Durchmesser von unter einem Meter, wie zum Beispiel ummauerte Feuerstellen, Feuerschalen, Feuerkörbe, Kamine, Grills oder Tischfeuer sind grundsätzlich im eigenen Garten erlaubt. Grundsätzlich ist es verboten, im Wald offenes Feuer zu machen. Mit diesem kleine Beitrag zur Rechtssicherheit kann’s losgehen. Eine Feuerschale ist nicht nur ein zentraler Anziehungspunkt der Gartenparty, sondern auch eine formidable Hitzequelle für Feuerpfannen und Grillschalen - auch die finden sich im Shop von Wildnissport.
Geschlossene Feuer mit einem Durchmesser von unter einem Meter, wie zum Beispiel ummauerte Feuerstellen, Feuerschalen, Feuerkörbe, Kamine, Grills oder Tischfeuer sind grundsätzlich im...
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Geschlossene Feuer mit einem Durchmesser von unter einem Meter, wie zum Beispiel ummauerte Feuerstellen, Feuerschalen, Feuerkörbe, Kamine, Grills oder Tischfeuer sind grundsätzlich im eigenen Garten erlaubt. Grundsätzlich ist es verboten, im Wald offenes Feuer zu machen. Mit diesem kleine Beitrag zur Rechtssicherheit kann’s losgehen. Eine Feuerschale ist nicht nur ein zentraler Anziehungspunkt der Gartenparty, sondern auch eine formidable Hitzequelle für Feuerpfannen und Grillschalen - auch die finden sich im Shop von Wildnissport.